Sektion · Ansatz

Wie wir arbeiten.
Und wo unsere Grenze liegt.

Wir verbinden juristisch saubere Quellen­arbeit mit kanzleitauglichen Vorlagen. Was wir nicht leisten: einzelfall­bezogene Rechtsberatung. Diese Trennung ist nicht Bequemlichkeit — sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Material in Ihrer Kanzlei verwendet werden darf.

01 · Prinzipien

01

Wir liefern Belege, keine Behauptungen.

Jede Aussage referenziert Verordnungs­text, Erwägungs­grund, ISO-Klausel oder Aufsichts­verlautbarung. Was wir nicht belegen können, schreiben wir nicht hin — und Sie können den Apparat im Zweifel selbst prüfen.

02

Eine Lieferung muss in der Praxis funktionieren.

Unsere Deliverables sind so formuliert, dass eine Mitarbeiterin ohne juristische Vorbildung sie versteht und der Partner sie unterschreiben kann. Wir liefern keine Texte, die erst übersetzt werden müssen.

03

Was wir liefern, bleibt wartbar.

Modulare Vorlagen mit Versionsstand und Änderungs­historie. Bei Rechts­änderungen tauschen Sie ein Modul, nicht die Mappe.

04

Wir respektieren das RDG — bewusst.

Schulungen und Vorlagen statt einzelfall­bezogener Rechts­beratung. Die rechtliche Würdigung im Einzelfall verbleibt bei Ihrer rechtlichen Beratung. Diese Trennung ist nicht Marketing — sie ist Voraussetzung dafür, dass unser Material überhaupt einsetzbar bleibt.

02 · Quellen­apparat

Quellen, gegen die wir jede Aussage prüfen.

  • 01Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) inkl. Erwägungs­gründe
  • 02Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), BDSG
  • 03Steuerberatungsgesetz (StBerG), insb. § 57; BOStB
  • 04Betriebs­verfassungs­gesetz (BetrVG), insb. § 87 Abs. 1 Nr. 6
  • 05Allgemeines Gleich­behandlungs­gesetz (AGG)
  • 06ISO/IEC 42001 — AI Management Systems
  • 07Verlautbarungen BfDI, LfDI, Datenschutz­konferenz (DSK)
  • 08BStBK-Hinweise, Berufs­kammern, einschlägige Fach­literatur