Klasse 01 · Art. 5 EU AI Act
Verbotene Praktiken
Komplett untersagt — auch intern.
Typische Beispiele
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz (außer aus medizinischen / Sicherheitsgründen)
- Social Scoring durch öffentliche oder private Stellen
- Manipulative oder Schwächen ausnutzende KI-Systeme
- Ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern für Erkennungsdatenbanken
Pflicht im Betrieb
Identifizieren, dokumentieren, nicht einsetzen. Eine Prüfung pro Tool — einmal sauber, danach Versions-Trigger.