Guide · Risikoklassen

EU-AI-Act-Risikoklassen — verständlich eingeordnet.

Vier Klassen, eine Logik: Was ist verboten, was Hochrisiko, was nur transparenz­pflichtig — mit konkreten Beispielen und Pflichten je Klasse.

Kurz vorweg

Die Einstufung entscheidet, was Sie nachweisen müssen.

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt KI nicht pauschal, sondern risiko­basiert. Jede KI-Anwendung muss in eine von vier Klassen eingeordnet werden — die Klasse bestimmt Pflichten, Dokumentation und Sanktionsrisiko.

In vielen Unternehmen fallen typische Produktivitäts-Tools (Copilot, ChatGPT etc.) unter Art. 50 (Transparenz) oder minimales Risiko. Sobald KI jedoch im Beschäftigtenkontext (Anhang III Nr. 4), bei Bonitäts-Scoring, Bildung oder kritischer Infrastruktur mitwirkt, gelten die vollen Hochrisiko-Pflichten.

Klasse 01 · Art. 5 EU AI Act

Verbotene Praktiken

Komplett untersagt — auch intern.

Typische Beispiele

  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz (außer aus medizinischen / Sicherheits­gründen)
  • Social Scoring durch öffentliche oder private Stellen
  • Manipulative oder Schwächen ausnutzende KI-Systeme
  • Ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern für Erkennungs­datenbanken

Pflicht im Betrieb

Identifizieren, dokumentieren, nicht einsetzen. Eine Prüfung pro Tool — einmal sauber, danach Versions-Trigger.

Klasse 02 · Art. 6 · Anhang III

Hochrisiko-KI

Volle Compliance-Pflichten gesetzlich ab 2. August 2026 (Digital-Omnibus-Verschiebung im EU-Verfahren).

Typische Beispiele

  • Beschäftigtenkontext: Lebenslauf-Screening, Ranking, Matching, Aufgaben­zuteilung, Leistungs­bewertung (Anhang III Nr. 4)
  • Kanzlei: eigenentwickelte Bonitäts- / Kreditwürdig­keits-Scorings (Nr. 5b)
  • Biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung

Pflicht im Betrieb

Risikomanagement (Art. 9), Daten-Governance (Art. 10), technische Dokumentation (Art. 11), Logging (Art. 12), Transparenz gegenüber Betreibern (Art. 13), menschliche Aufsicht (Art. 14), Genauigkeit / Robustheit / Cybersecurity (Art. 15) — plus Konformitätsbewertung und EU-Datenbank-Registrierung.

Klasse 03 · Art. 50 EU AI Act

Transparenz-KI

Hinweis- und Kennzeichnungs­pflicht gesetzlich ab 2. August 2026 (Omnibus-Verschiebung im EU-Verfahren).

Typische Beispiele

  • Chatbots mit Nutzer-Interaktion (z. B. Service-, Mandanten- oder Bewerber-Chat)
  • Generative KI-Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) — Kennzeichnung als KI-generiert
  • Deepfakes — Offenlegungspflicht
  • Emotionserkennung / biometrische Kategorisierung (soweit zulässig) — Information Betroffener

Pflicht im Betrieb

Eindeutige Hinweise an die betroffenen Personen, maschinen­lesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Dokumentation der Hinweis­praxis im KI-Inventar.

Klasse 04 · Restkategorie

Minimales Risiko

Keine spezifischen Pflichten aus Kapitel III — Art. 4 gilt trotzdem.

Typische Beispiele

  • Rechtschreib- und Grammatik-Korrektur
  • Spam-Filter
  • KI-gestützte Kalender- und Sortier-Funktionen
  • Übersetzungs­tools für interne Texte ohne Mandanten­bezug

Pflicht im Betrieb

Im KI-Inventar führen, Art. 4 (AI-Literacy) für Nutzende sicherstellen, bei Versions­wechseln neu einstufen.

Praxis­logik

Wo Hochrisiko greift — und wo Transparenz reicht.

Beschäftigtenkontext (Anhang III Nr. 4)

Anhang III Nr. 4 zählt KI im Beschäftigungs­kontext zu Hochrisiko, wenn sie bei Einstellung, Auswahl, Beförderung, Kündigung oder Aufgaben­zuteilung mitwirkt — auch wenn die finale Entscheidung beim Menschen liegt.

  • · CV-Parser, Matching-Scores, Ranking-Tools
  • · KI-gestützte Video-Interviews und Auswertungen
  • · People-Analytics für Kündigungs- oder Promotion-Entscheidungen

Folge: volle Hochrisiko-Pflichten — gesetzlich ab 2. August 2026, Omnibus-Verschiebung im EU-Verfahren — plus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Steuerkanzleien

Reine Produktivitäts-KI (Copilot, ChatGPT, DATEV-/Eurodata-KI) fällt überwiegend unter Art. 50 (Transparenz) plus Art. 4 (AI-Literacy). Hochrisiko wird es erst bei eigenentwickelten Scoring- oder Bewertungs­modellen.

  • · Schreib-, Recherche- und Zusammen­fassungs­assistenz: Art. 50 + Art. 4
  • · Mandanten-Chatbot: Art. 50 Kennzeichnungspflicht
  • · Eigene Kreditwürdigkeits-Scorings (Anhang III Nr. 5b): Hochrisiko

Folge: § 57 StBerG bleibt der härtere Hebel — Mandanten­daten dürfen nicht in unkontrollierte Cloud-LLMs gelangen.

FAQ

Häufige Fragen zur Risiko­einstufung

Welche Risikoklassen definiert der EU AI Act?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) unterscheidet vier Risikoklassen: verbotene Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 i.V.m. Anhang III), KI-Systeme mit Transparenzpflichten (Art. 50) und KI mit minimalem Risiko. Zusätzlich gelten Sonderregeln für General-Purpose-AI-Modelle (Art. 51 ff.).

Wann gelten KI-Systeme im Beschäftigtenkontext als Hochrisiko?

Anhang III Nr. 4 zählt KI-Systeme im Beschäftigungskontext zu Hochrisiko, wenn sie für Einstellung, Auswahl, Beförderung, Kündigung oder die Zuweisung von Aufgaben eingesetzt werden — inklusive Lebenslauf-Screening, Ranking-Tools und Matching-Algorithmen. Daneben adressiert Anhang III u. a. Bildung, Kreditscoring, kritische Infrastruktur und Strafverfolgung.

Was gilt für Steuerkanzleien?

Reine Produktivitäts-Tools (z. B. Microsoft Copilot, ChatGPT, DATEV-KI-Funktionen) fallen meist unter Art. 50 (Transparenz) und Art. 4 (AI-Literacy). Hochrisiko-Pflichten greifen nur bei Sonderfällen — z. B. eigenentwickelte Bonitäts- oder Kreditwürdigkeits-Scoring-Modelle (Anhang III Nr. 5b).

Ab wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI?

Art. 4 (AI-Literacy) und Art. 5 (Verbote) gelten seit 2. Februar 2025. Pflichten für GPAI-Modelle gelten seit 2. August 2025. Die vollständigen Hochrisiko-Pflichten nach Art. 6 ff. sind gesetzlich für den 2. August 2026 vorgesehen — die EU-Kommission hat im Digital-Omnibus-Paket (November 2025) eine Verschiebung vorgeschlagen, das Verfahren ist Stand Juni 2026 nicht abgeschlossen. Wir planen vorerst auf das gesetzliche Datum und passen die Mappen an, sobald eine Änderung beschlossen ist.

Tool für Tool richtig einstufen — in zwei Wochen.

Die Risikoklasse ist nur der erste Schritt. Was zählt, ist die Nachweis-Mappe, die der Aufsichts­frage standhält.