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Acht Fragen entlang Art. 4, Art. 5 und Art. 50 EU AI Act — direkt hier, ohne E-Mail, ohne Download. Ergebnis sofort sichtbar.

  1. 01

    Haben alle Mitarbeitenden, die KI nutzen (ChatGPT, Copilot, DATEV-KI, Eurodata-KI etc.), eine dokumentierte AI-Literacy-Schulung erhalten?

    Art. 4 EU AI Act — Pflicht seit 2. Februar 2025.

  2. 02

    Können Sie auf Nachfrage einer Aufsichtsbehörde innerhalb von 48 Stunden Schulungsnachweise je Person vorlegen?

    Namentliche PDF-Nachweise, datiert, archivierbar.

  3. 03

    Existiert eine schriftliche, versionierte KI-Nutzungsrichtlinie, die alle eingesetzten Tools verbindlich regelt?

    Word/PDF, versioniert, allen zugänglich.

  4. 04

    Führen Sie ein vollständiges KI-Inventar mit Risiko-Einstufung (inkl. DATEV-, Eurodata-, Addison-, Microsoft-Copilot-Modulen)?

    DSGVO-konform ≠ AI-Act-konform — der Nachweis muss selbst geführt werden.

  5. 05

    Ist sichergestellt, dass keine Mandantendaten in Prompts allgemeiner Cloud-LLMs (ChatGPT, Gemini, Claude) gelangen?

    § 57 StBerG — kein Übergangszeitraum für Cloud-LLM-Einsatz.

  6. 06

    Haben Sie geprüft, dass keine der eingesetzten KI-Anwendungen unter die Verbote nach Art. 5 EU AI Act fällt?

    Z. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring.

  7. 07

    Werden Mandant:innen / Bewerber:innen transparent über den KI-Einsatz informiert (Art. 50)?

    Insb. bei HR-Tools mit Anhang-III-Relevanz (Hochrisiko).

  8. 08

    Gibt es einen festen Prozess, mit dem die Nachweise bei neuen Tools oder Rechtsänderungen aktualisiert werden?

    Z. B. quartalsweise Review, dokumentiert.