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Acht Fragen entlang Art. 4, Art. 5 und Art. 50 EU AI Act — direkt hier, ohne E-Mail, ohne Download. Ergebnis sofort sichtbar.
- 01
Haben alle Mitarbeitenden, die KI nutzen (ChatGPT, Copilot, DATEV-KI, Eurodata-KI etc.), eine dokumentierte AI-Literacy-Schulung erhalten?
Art. 4 EU AI Act — Pflicht seit 2. Februar 2025.
- 02
Können Sie auf Nachfrage einer Aufsichtsbehörde innerhalb von 48 Stunden Schulungsnachweise je Person vorlegen?
Namentliche PDF-Nachweise, datiert, archivierbar.
- 03
Existiert eine schriftliche, versionierte KI-Nutzungsrichtlinie, die alle eingesetzten Tools verbindlich regelt?
Word/PDF, versioniert, allen zugänglich.
- 04
Führen Sie ein vollständiges KI-Inventar mit Risiko-Einstufung (inkl. DATEV-, Eurodata-, Addison-, Microsoft-Copilot-Modulen)?
DSGVO-konform ≠ AI-Act-konform — der Nachweis muss selbst geführt werden.
- 05
Ist sichergestellt, dass keine Mandantendaten in Prompts allgemeiner Cloud-LLMs (ChatGPT, Gemini, Claude) gelangen?
§ 57 StBerG — kein Übergangszeitraum für Cloud-LLM-Einsatz.
- 06
Haben Sie geprüft, dass keine der eingesetzten KI-Anwendungen unter die Verbote nach Art. 5 EU AI Act fällt?
Z. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring.
- 07
Werden Mandant:innen / Bewerber:innen transparent über den KI-Einsatz informiert (Art. 50)?
Insb. bei HR-Tools mit Anhang-III-Relevanz (Hochrisiko).
- 08
Gibt es einen festen Prozess, mit dem die Nachweise bei neuen Tools oder Rechtsänderungen aktualisiert werden?
Z. B. quartalsweise Review, dokumentiert.