Guide · Art. 50 EU AI Act

Ab August 2026: Chatbots zeigen Gesicht, KI-Inhalte zeigen Herkunft.

Die Transparenzpflicht nach Art. 50 EU AI Act greift am 2. August 2026 — unabhängig vom Digital Omnibus. Chatbots müssen sich zu erkennen geben, KI-erzeugte Texte, Bilder, Audio- und Video-Inhalte sind zu kennzeichnen. Der im Juni 2026 vorgelegte Code of Practice der EU-Kommission liefert die praktische Vorlage.

Kurz vorweg

Drei Sätze, die Sie nach diesem Guide kennen.

1. Art. 50 ist von der Omnibus-Verschiebung nicht erfasst — Stichtag bleibt der 2. August 2026.

2. Pflicht trifft fast jeden: Chatbot, KI-Bild, KI-Text, Deepfake, Emotions­erkennung — Anbieter und Betreiber.

3. Der Code of Practice (Juni 2026) ist freiwillig, aber das einfachste Mittel, um Konformität zu belegen.

Was Art. 50 verlangt

Sechs konkrete Pflichten — ohne Hochrisiko-Status.

Diese Pflichten gelten nicht nur für „KI-Anbieter“. Jedes Unternehmen, das KI im Kundenkontakt einsetzt oder synthetische Inhalte veröffentlicht, ist Adressat.

Betreiber

Chatbot-Offenlegung

Bei jeder Interaktion zwischen KI und natürlicher Person muss klar sein: das ist KI. Hinweis spätestens beim ersten Kontakt, in verständlicher Sprache.

Art. 50 Abs. 1
Anbieter

Maschinenlesbare Markierung

Synthetisch erzeugte Text-, Bild-, Audio- oder Videoinhalte werden in einem maschinenlesbaren Format markiert — z. B. C2PA Content Credentials, Wasserzeichen, eingebettete Metadaten.

Art. 50 Abs. 2
Betreiber

Deepfake-Kennzeichnung

Wer Bild-, Audio- oder Video-Deepfakes veröffentlicht, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Sichtbar, nicht versteckt im Impressum.

Art. 50 Abs. 4
Betreiber

KI-Texte zu öffentlichem Interesse

Veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind als solche zu kennzeichnen — außer bei nachweisbarer redaktioneller Kontrolle durch einen Menschen.

Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2
Betreiber

Emotions- & Biometrie-Hinweis

Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, informiert die betroffenen Personen vorab. DSGVO-Pflichten kommen oben drauf.

Art. 50 Abs. 3
Beide

Klar, verständlich, rechtzeitig

Alle Hinweise spätestens bei der ersten Interaktion, in barrierefreier Form und mit den Anforderungen für gefährdete Gruppen (z. B. Minderjährige).

Art. 50 Abs. 5
Beispiel

Chatbot-Hinweis: vorher / nachher.

Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion sichtbar sein — nicht im Footer, nicht im Impressum, nicht erst nach drei Klicks.

So nicht
Hi! Wie kann ich dir heute helfen? 👋

Keine Offenlegung. Nutzer denkt: Mensch.

So vorbereitet
Hi 👋 Ich bin Ada, der KI-Assistent von Acme. Ich antworte automatisiert — für komplexe Fälle übergebe ich an einen Menschen. Wie kann ich helfen?

Klar, in erster Nachricht, mit Eskalations-Hinweis.

90-Tage-Fahrplan

Von Inventur bis Rollout — bis zum 2. August 2026.

01
bis Mai 2026

Inventur sichtbarer KI-Touchpoints

Welche Chatbots, Voice-Bots, Avatare, Bild- und Textgeneratoren laufen heute kundenseitig? Wo entstehen synthetische Inhalte, die veröffentlicht werden? Pro Touchpoint: Anbieter, Zweck, Reichweite.

02
Juni 2026

Kennzeichnungs-Standard festlegen

UI-Pattern für Chatbot-Disclaimer, Wasserzeichen-/C2PA-Strategie, Deepfake-Label. Anlehnung an den Code of Practice der EU-Kommission — und Dokumentation, warum genau dieser Standard.

03
Juli – 2. August 2026

Rollout & Nachweis

Hinweise live, Mitarbeiter geschult (Art. 4), Belege in der Nachweis-Mappe: Screenshots, Konfigurations-Dumps, Schulungsregister. Stichtag ist hart — die Vorbereitung darf es nicht sein.

Code of Practice · Juni 2026

Die freiwillige Vorlage — und warum Sie sie ernst nehmen.

Die EU-Kommission hat im Juni 2026 einen Verhaltenskodex zu Art. 50 vorgelegt. Er ist nicht bindend — aber wer seine Empfehlungen umsetzt, hat ein starkes Konformitäts-Indiz. Für Aufsichtsbehörden, Auditoren und Kunden gleichermaßen.

Verordnung (EU) 2024/1689 — Art. 50Code of Practice (EU-Kommission, Juni 2026)
  • Mindeststandards für maschinenlesbare Markierungen (C2PA, Wasserzeichen, Metadaten).
  • UI-Pattern-Bibliothek für Chatbot-Disclaimer — Position, Wortlaut, Eskalation.
  • Formulierungs-Vorlagen für Deepfake-Offenlegung in Social Media, Werbung, Redaktion.
  • Ausnahmebehandlung: redaktionelle Kontrolle, Kunst- und Satire-Kontext, Strafverfolgung.
  • Mess- und Reporting-Format für interne Audits und Behörden­anfragen.
Häufige Fragen

Was wir aus der Praxis am häufigsten hören.

Ab wann gilt die Transparenzpflicht nach Art. 50 EU AI Act?

Verbindlich ab dem 2. August 2026. Anders als die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III, die im Rahmen des „Digital Omnibus“ voraussichtlich auf Dezember 2027 verschoben werden, ist Art. 50 von dieser Verschiebung nicht erfasst und bleibt beim 2. August 2026.

Wen trifft Art. 50 konkret?

Sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen, die mit Menschen interagieren (Chatbots), synthetische Inhalte erzeugen (Text, Bild, Audio, Video) oder Emotions- bzw. biometrische Kategorisierungssysteme einsetzen. Die Pflicht trifft nicht nur „KI-Firmen“, sondern jedes Unternehmen, das solche Systeme im Kundenkontakt oder in der Content-Produktion nutzt.

Was muss bei Chatbots offengelegt werden?

Die betroffene Person muss spätestens bei der ersten Interaktion klar und unmissverständlich erkennen, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommuniziert. Ausnahme: wenn dies aus den Umständen offensichtlich ist oder die KI gesetzlich zur Aufdeckung von Straftaten eingesetzt wird.

Wie müssen KI-generierte Bilder, Texte und Videos gekennzeichnet werden?

Anbieter müssen synthetische Outputs maschinenlesbar markieren (z. B. C2PA/Content Credentials, Wasserzeichen, Metadaten). Betreiber, die Deepfakes veröffentlichen, müssen offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Bei KI-generiertem Text zu Themen von öffentlichem Interesse gilt die Offenlegungspflicht ebenfalls — außer bei redaktioneller Kontrolle durch einen Menschen.

Was ist der Code of Practice zu Art. 50?

Die EU-Kommission hat im Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex vorgelegt, der konkretisiert, wie Kennzeichnung in der Praxis aussehen kann — etwa Mindeststandards für Wasserzeichen, UI-Hinweise bei Chatbots und Offenlegungsformate bei Deepfakes. Wer den Kodex anwendet, gilt als Indiz für Konformität — eine Pflicht zum Beitritt besteht nicht.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen Art. 50 fallen unter den allgemeinen Sanktionsrahmen des Art. 99: bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen nach UWG, wenn fehlende Kennzeichnung Verbraucher in die Irre führt.