Steuerkanzleien
Der härteste Hebel ist nicht Art. 4, sondern § 203 StGB und § 57 StBerG. Mandantendaten dürfen nicht in unkontrollierte Cloud-LLMs gelangen. Schulung verzahnt Berufsgeheimnis und KI-Nutzung.
- · DATEV-/Copilot-Szenarien mit echten Mandatsfällen
- · BStBK-Hinweise zur KI-Nutzung als Schulungsanker
- · Konkrete Do-/Don't-Liste für Mandatsdaten in Prompts
- · Eskalation bei Bonitäts-/Scoring-Modellen (Hochrisiko, Anhang III Nr. 5b)
Ergebnis: kanzleiinterne KI-Richtlinie + Schulungsregister, das einer Anfrage der zuständigen Steuerberaterkammer standhält.